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EU-DSGVO

Die zum 25.08.2018 in Kraft tretende EU-DSGVO fordert von Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Das Gesetz fordert von dem datenverarbeitenden Unternehmen u.a. eine umfassende Rechenschafts- und Dokumentationspflicht. In der Konsequenz führen alle diese Maßnahmen und Pflichten dazu, dass jedes datenverarbeitende Unternehmen ein Datenschutzmanagement benötigt, um rechtskonform aufgestellt zu sein.
Davon ist nahezu jedes Unternehmen in Deutschland betroffen, denn die EU-DSGVO gilt für jedes Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU oder wenn im Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Dazu zählen auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern, wobei ein Mitarbeiter bereits genügt.

Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzrecht innerhalb Europas vereinheitlicht werden, um dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine Daten zu verschaffen.

Wir bieten unseren Kunden eine Beratung zu beiden Themen an, an deren Ende wir Ihnen ein Konzept vorstellen, mit der Sie beide Änderungen im Griff haben werden.

Außerdem bietet das Kompetenzzentrum Stuttgart aktuell einen kostenfreien Digitalisierungscheck an. Im Rahmen des Digitalisierungschecks können Fragen gestellt und beantwortet werden.

Bei Fragen hierfür stehen wir zur Verfügung.