Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LuftEngineering GmbH

Identität der LuftEngineering GmbH

Anschrift

LuftEngineering GmbH
Rita-Maiburg-Straße 4
D-70794 Filderstadt
Telefon 0711- 75 85 810
Telefax 0711- 75 85 81 99
E-Mail info@luft-it.de

Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 224945
Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Luft vertreten.

Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der LuftEngineering GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Regelungen, insbesondere solche in den Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden, gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

Leistungspflichten

LuftEngineering gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von LuftEngineering liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

LuftEngineering kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

Der Kunde hat dabei keinen Anspruch darauf, dass dem jeweiligen System für die gesamte Vertragslaufzeit dieselbe IP-Adresse zugewiesen wird.

Bei einem Cloud-Paket kann der Kunde pro Benutzerlizenz über einen Speicher von 50 GB verfügen. Erreicht der Kunde die Höhe des jeweils verfügbaren Speichervolumens kann der Speicherplatz auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig erhöht werden, hierzu stehen mehrere Speicherkontingente zur Verfügung. Eine Erhöhung kann maximal einmal täglich stattfinden und ist kostenpflichtig.

Zur Nutzung von Software, die LuftEngineering zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, erhält der Kunde eine eigene Lizenz. Der Lizenzschlüssel hat dabei in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, danach kann die Lizenz verlängert werden.

Wird die Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts auf Aufforderung des Kunden durch LuftEngineering nicht zeitgerecht bedient, so kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung gegenüber LuftEngineering beenden. Ist der Kunde kein Verbraucher, dann gilt dies nur, wenn LuftEngineering eine vom Kunden genannte, angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in diesem Fall schriftlich erfolgen und die Nachfrist muss mindestens vier Wochen betragen.

LuftEngineering behält sich vor, digitale Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen der Sicherheit, einer vorliegenden technischen Verbesserung, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite aber auch aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der von LuftEngineering bereitgestellten Systeme zu ändern.

LuftEngineering darf einzelne Anwendungen, Skripte und Features hinzufügen, abschalten oder ändern.

Hierzu wird LuftEngineering dem Kunden die Änderung schriftlich anzeigen.

Im Falle einer Beeinträchtigung auf die Nutzbarkeit des digitalen Produkts, kann der Kunde außerdem den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch Erklärung gegenüber LuftEngineering kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nicht, wenn (1.) die Beeinträchtigung nur unerheblich ist, oder (2.) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.

Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

LuftEngineering kann dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von Lizenzen einräumen. Sollte es sich hierbei um Mehrfachlizenzen handeln, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf die Lizenz (1.) gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen und (2.) nur auf dem von LuftEngineering bereitgestellten System. Eine weitergehende Nutzung der Lizenz, wie bspw. auf einem Kundensystem, ist ebenso nicht zulässig, wie die Weitergabe an Dritte (Vermietung, Verleasung, Unterlizenzierung, etc.) die nicht Vertragspartner von LuftEngineering sind.

Endet ein Vertrag mit LuftEngineering sind alle Lizenzen zu löschen, eine weitere Nutzung ist nicht zulässig und verstößt zudem gegen die Lizenzbedingungen der Hersteller dieser Lizenzen.

LuftEngineering haftet nicht für

  • Lizenzverstöße durch den Kunden
  • Rechtsverstöße durch den Kunden, begangen durch Nutzung von Systemen, die LuftEngineering bereitstellt
  • Wettbewerbsverstöße
  • Verletzung von Markenrechten
  • Urheberrechten und von geistigem Eigentum (bspw. Bilder)
  • Offenlegung / Veröffentlichung von Daten, auch Dritter, die durch Nutzung von Systemen, die LuftEngineering bereitstellt, erfolgen

sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung der Produkte von LuftEngineering begeht.

Verträge

Verträge zwischen LuftEngineering und dem Kunden kommen durch telefonische Bestellung bzw. durch Bestätigung zustande. LuftEngineering verschickt dazu grundsätzlich eine E-Mail mit allen Vertragsbestandteilen und einer Auftragsbestätigung an die vom Kunden/Besteller genannte E-Mail-Adresse.
Sollten diese vom Kunden nicht innert 10 Tagen schriftlich widerrufen werden, sonst gilt der Vertrag als abgeschlossen.

Jeder Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
Sollte mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kundenseits gekündigt wurde.

Vertragskündigungen müssen grundsätzlich unter Wahrung der Fristen schriftlich erfolgen und von LuftEngineering bestätigt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Kündigung per E-Mail erfolgte und die Zustellung technisch bedingt derselben nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann.

Kommt es zur Beendigung eines Vertrags, so hat der Kunde rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags alle Daten von den von LuftEngineering bereitgestellten Systemen zu sichern und zu entfernen. Die Systeme werden mit Vertragsende von LuftEngineering gelöscht und können anschließend nicht mehr wiederhergestellt werden!

Sollte der Kunden bei der Sicherung der Daten Hilfe von LuftEngineering in Anspruch nehmen, so ist diese als Dienstleistung einzustufen und kostenpflichtig.

 

Haftung

LuftEngineering haftet für Schäden nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgte die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von LuftEngineering auf den Schaden beschränkt, der vertragstypisch ist und bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Eine „wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)“ im vorstehenden Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe der durchschnittlichen Jahresentgelte des Kunden für den jeweiligen Vertrag mit LuftEngineering (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, wird das Jahresentgelt hochgerechnet).

Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften, nach denen die Haftung ausdrücklich nicht im Voraus ausgeschlossen oder erleichtert werden kann, bleibt hiervon unberührt.

Die Haftungsregelung gemäß § 70 TKG (Telekommunikationsgesetzt) bleibt in jedem Fall unberührt.

Kundenhaftung:

Jeder Kunde ist selbst für die Einhaltung alle für den Betrieb seines Systems sowie darauf laufender Anwendungen verantwortlich.

Die Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Mitarbeiter von LuftEngineering.

Vergütung, Zahlungsbedingungen

Nettopreise

Sämtliche angegebenen Preise und Vergütungen verstehen sich als Nettopreise (ausschließlich Mehrwertsteuer).
Soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird, werden Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dem Kunden zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für Leistungen, die zu einem Festpreis abgerechnet werden.

Vergütung nach Aufwand

Soweit sich die Parteien auf eine Vergütung nach Tagessätzen einigen, gilt Folgendes:

Ein Tagessatz entspricht einer Arbeitsleistung von acht Stunden pro Arbeitstag. Darüberhinausgehende Arbeitsleistungen werden anteilig nach Stunden vergütet, wobei für jede angefangene Stunde 1/8 des vereinbarten Tagessatzes anfällt.
Soweit nach Absprache mit dem Kunden Arbeiten am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen erfolgen, erhöht sich der Tagessatz wie folgt:

a) bei Samstagsarbeit um 50%
b) bei Sonntagsarbeit um 100%
c) bei Feiertagsarbeit um 100%

Soweit Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit von 08:00 bis 17:00 Uhr geleistet werden, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt:

d) bei Nachtarbeit um 30%

Falls die Nachtarbeit am Wochenende oder an einem Feiertag geleistet wird, gelten die vorstehenden Erhöhungen kumulativ.

Reisekosten

Für entstehende Anfahrten zu Kunden gilt folgende Regelung in Summe der beiden Werte:

Jeder angefangene Kilometer á 0,75 €, zuzüglich tatsächliche Reisezeit in Minuten gemäß dem vereinbarten Stundensatz

Hardware- und Softwarelieferungen

Bei einem zu liefernden Warenwert von über 2.500,00 € gelten folgende Zahlungsbedingungen:

40% der Gesamtsumme bei Bestellung
40% der Gesamtsumme nach Lieferung
20% der Gesamtsumme nach Abnahme

Eventuell hierfür anfallende Installationsaufwände sind gemäß den zuvor definierten Regelungen gesondert zu betrachten und abzurechnen.

Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.
Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn ihr der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, wenn eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen noch möglich ist.

 

Lieferung, Transport und Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das Transportunternehmen von der LuftEngineering GmbH unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten oder schnellsten Versandart ausgewählt. Die Transportkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die LuftEngineering GmbH berechtigt Teillieferungen zu erbringen, im Übrigen nur dann, wenn es dem Kunden zumutbar ist.

Lieferfristen sind nur so weit verbindlich, als sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferung erfolgt ab Filderstadt. Bei Versand von Hardware trägt der Käufer die Versandkosten, außer es wurde der Grenzbetrag zum Versandkosten freien Betrag überschritten. Unsere Preise schließen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein. Hardwareversand allgemein, sowie Auslandssendungen können nur gegen Vorkasse ausgeführt werden.
Bei Bestellannahme wird die Ware umgehend nach Zahlungseingang abgesendet.

Der Zahlungseingang kann auf folgendem Bankkonto erfolgen:
KSK Esslingen Nürtingen
BLZ 611 500 20
Konto 706 15 47

IBAN 32 6115 0020 0007 0615 47
BIC ESSLDE66

 

Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der LuftEngineering GmbH 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Wünscht der Kunde die Zahlung per Lastschrift, so hat er gegebenenfalls jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, wenn Eigenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder durch die LuftEngineering GmbH schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehalten ist nur gestattet, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die LuftEngineering GmbH berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für aus dieser Nichtlieferung resultierende Schäden wird nicht gehaftet.

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden in der Weise, dass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründet sind, ist die LuftEngineering GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung einer Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die LuftEngineering GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Zahlungsvorbehalt

Die LuftEngineering GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltsware).

Falls ein Zugriff eines Dritten auf die Vorbehaltsware erfolgt, so hat der Kunde auf das Eigentum der LuftEngineering GmbH an der Vorbehaltsware hinzuweisen, zudem ist er verpflichtet, die LuftEngineering GmbH unverzüglich über den Zugriff schriftlich zu informieren. Die schriftliche Benachrichtigungspflicht gilt auch im Falle der Beschädigung sowie des Abhandenkommens der Vorbehaltsware. Im Falle der Pfändung ist der LuftEngineering GmbH der Pfändungsbeschluss oder das Pfändungsprotokoll unverzüglich vorzulegen.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:

Die im Eigentum der LuftEngineering GmbH stehende Vorbehaltsware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Feuer und Wasser zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung fristgerecht nachkommt. Forderungen, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware erwachsen, tritt der Kunde in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an die LuftEngineering GmbH ab. Diese Regelung gilt auch für die Saldoforderungen aus einem vereinbarten Kontokorrent.

Die LuftEngineering GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, die genannten, an die LuftEngineering GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnung der LuftEngineering GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die LuftEngineering GmbH ist berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen, die betroffenen Geschäftspartner des Kunden auf diesen Widerruf hinzuweisen und die Offenlegung der dem Kunden erwachsenen Forderungen zu verlangen, wenn einer der vier nachfolgend genannten Sachverhalte eintritt: Der Kunde gerät in Zahlungsverzug; gegen den Kunden wird die Einzelzwangsvollstreckung betrieben; eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden ist zu verzeichnen; es erfolgt eine Antragstellung auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt wird, so wird die LuftEngineering GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät, so hat die LuftEngineering GmbH das Recht, die Vorbehaltsware nach der Erklärung des Rücktritts beim Kunden abzuholen, zu diesem Zweck die Räume oder anderen Örtlichkeiten zu betreten, wo die Vorbehaltsware gelagert wird, und sodann die Ware für die LuftEngineering GmbH nach eigenem Ermessen zu lagern.

 

Gewährleistung

Die LuftEngineering GmbH gewährleistet, dass Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln im Sinne der Begriffsdefinition von BGB § 434 sind bzw. eine vereinbarte Beschaffenheit haben.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend hat der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Mangel vor, so kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist der Kunde Unternehmer, besteht das Wahlrecht nur für die LuftEngineering GmbH. Im Rahmen des § 439 BGB kann die LuftEngineering GmbH die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Wenn bei einer Reparatur die Mangelbeseitigung auch mit einem zweiten Versuch nicht gelingt, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Sofern der Mangel unerheblich oder geringfügig ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Wenn sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe zeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Produkt bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der LuftEngineering GmbH frei, nachzuweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Keine Gewähr übernimmt die LuftEngineering GmbH für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, sofern die Störung damit in Zusammenhang steht.

Üblicherweise ersetzt der Hardwarehersteller nur die defekte Baugruppe.
Eine erneute Softwareinstallation ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Auf Wunsch des Kunden übernimmt LuftEngineering GmbH diese Dienstleistung gegen gesonderte Berechnung.
Bitte sehen Sie dazu die „Erweiterte Information zur Gewährleistungsabwicklung von Hardware“

 

Erweiterte Informationen zur Gewährleistungsabwicklung von Hardware

Die Hersteller von Computern und Peripherie bzw. die Lieferanten von Hardwarekomponenten geben an LuftEngineering GmbH als Wiederverkäufer eine Herstellergarantie von zwischen 12 und 36 Monaten, je nach Artikel.

Diese Herstellergarantie gibt LuftEngineering GmbH selbstverständlich an die Kunden weiter.
Besonders bei Personalcomputern / Servern / Notebooks / Bildschirme / Drucker gibt es zwei Varianten:

  1. die normale „Bring-In“ – Garantie

Das defekte Gerät wird vom Kunden in Originalverpackung direkt oder über LuftEngineering GmbH an den Hersteller geschickt und kommt repariert, ggf. mit getauschten Komponenten (z.B. Festplatte) zurück.
Achtung: die getauschte Festplatte ist leer (evtl. ist ein Betriebssystem installiert).

Damit ist die Garantieleistung erbracht!

Für das Aufspielen von Programmen und Daten ist allein der Kunde verantwortlich!

Hier hilft selbstverständlich gerne die LuftEngineering GmbH, allerdings ist diese Dienstleistung kostenpflichtig.

  1. die erweiterte „Vor-Ort“ – Garantie

Bei einem Defekt kommt der Techniker ins Haus und repariert das System, oder das Gerät wird abgeholt und zurückgebracht. Hierbei können ebenfalls Komponenten (z.B. Festplatten) getauscht werden.
Achtung: die getauschte Festplatte ist leer (evtl. ist ein Betriebssystem installiert).

Damit ist die Garantieleistung erbracht!

Für das Aufspielen von Programmen und Daten ist allein der Kunde verantwortlich! Hier hilft selbstverständlich gerne die LuftEngineering GmbH, allerdings ist diese Dienstleistung kostenpflichtig.

Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass die LuftEngineering von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, LuftEngineering jeweils unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten.
Dies betrifft insbesondere den Namen, die postalische Anschrift, die E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für eine Kundendomäne.

Der Kunde verpflichtet sich, von LuftEngineering zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und LuftEngineering unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von LuftEngineering nutzen, so haftet der Kunde gegenüber LuftEngineering auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

Der Kunde erhält durch LuftEngineering gemäß Vertragsinhalt eine tägliche Datensicherung auf ein externes Medium, welche maximal 5 Tage zurück reicht.
Der Kunde sollte grundsätzlich eigene Sicherungen erstellen, die es ihm ermöglichen, unabhängig von der zuvor genannten eine Wiederherstellung seiner Daten zu ermöglichen. Die dafür notwendige Durchführung oder Häufigkeit liegt im Ermessenspielraum des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E- Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist LuftEngineering berechtigt, den Kundezugang unverzüglich zu sperren.

Systeme, die dem Kunden durch LuftEngineering bereitgestellt werden, dürfen ausschließlich zur Datenverarbeitung von handelsüblichen Programmen im Büroumfeld verwendet werden. Die Nutzung für daten- und transferintensive Operationen, wie bspw. Online-Backups, Massen-Downloads, Streamingdiensten o.ä. ist untersagt.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme, die Gegenstand des Vertrages sind, so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
LuftEngineering ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Vertrag des Kunden enthält ausdrücklich das dafür erforderliche Chat-Modul.

Kunden enthält ausdrücklich das dafür erforderliche Chat-Modul.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Änderungen eines digitalen Produkts in zumutbarem Umfang mitzuwirken und ggf. fällige Anpassungen an seinen Produkten selbst zu verantworten.

Der Kunde ist verpflichtet, bei einer öffentlichen Erreichbarkeit seines Systems dasselbe mit einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum“) auszustatten.

Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflichten.
Der Kunde ist insbesondere für die Inhalte seiner durch LuftEngineering bereitgestellten und eigenen Systeme verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm dargestellten bzw. über die vorgenannten Systeme erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung seiner Produkte, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen oder in das Netz einzuspeisen bzw. einzugeben, die

  • pornographisches oder obszönes Material beinhalten
  • Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen
  • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden
  • Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt
  • den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
  • grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen
  • geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.

Die vorbezeichneten Verpflichtungen gelten entsprechend für auf der Webseite eingerichtete Verweise („Hyperlinks“) des Kunden auf solche Inhalte Dritter.

Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen LuftEngineering bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass diese ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann.

Datenschutz

LuftEngineering erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

LuftEngineering weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der LuftEngineering das auf dem System gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf den Systemen gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Wird LuftEngineering für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig, gelten ergänzend zu diesen AGBs spezielle Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, welche zwischen Kunde und LuftEngineering schriftlich zu vereinbaren sind.

Kundendienst, Reklamationen, Beanstandungen

Bzgl. Kundendienst, Reklamationen und Beanstandungen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag werktäglich zur Verfügung:

LuftEngineering GmbH
Rita-Maiburg-Straße 4
D-70794 Filderstadt
Telefon: 0711- 75 85 810
Telefax: 0711- 75 85 81 99
E-Mail: info@luft-it.de

 

Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der LuftEngineering GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Die vorgenannten Regelungen lassen zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des BGB einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und wenn die zum Abschluss des Kaufvertrages notwendigen Rechtshandlungen in dem Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden durch den Kunden vorgenommen wurden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 09/2024